26.05.2025
Unsere Stellungnahme zu den geplanten Windrädern nördlich Schultersdorf

Stellungnahme der Freie Wähler Stadtratsfraktion Kelheim zur geplanten Ausweisung der Fläche KEH 47 „nördlich Schultersdorf“ als Vorranggebiet für Windenergieanlagen

Betrifft: Änderung des Regionalplans Regensburg – Kapitel X „Energieversorgung“, sachlicher Teilabschnitt „Windenergie“; ergänzendes Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 Abs. 6 BayLplG sowie Beteiligung der Öffentlichkeit nach Art. 16 Abs. 1 Nr. 5 BayLplG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Stadtratsfraktion der Freien Wähler Kelheim sowie in meiner Funktion als 2. Bürgermeister der Stadt Kelheim nehme ich zum Entwurf des Regionalplans Region 11 – insbesondere zur beabsichtigten Ausweisung der Fläche KEH 47 „nördlich Schultersdorf“ in der Gemarkung Kapfelberg als Vorranggebiet für Windenergieanlagen – wie folgt ablehnend Stellung:

1. Denkmalschutz und Kulturlandschaft

Die geplante Vorrangfläche liegt innerhalb des 10-Kilometer-Prüfradius bedeutender Baudenkmäler – insbesondere der Befreiungshalle Kelheim, einem national bedeutsamen Wahrzeichen. Die Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Bereich würde die historisch gewachsene Kulturlandschaft massiv beeinträchtigen und das Denkmal in seiner Wirkung und Bedeutung deutlich schwächen.

Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum die Befreiungshalle in den planungsrelevanten Gutachten nicht angemessen berücksichtigt wurde, obwohl bei der Walhalla eine differenzierte Stellungnahme vorliegt. Diese Ungleichbehandlung stellt eine erhebliche Schwachstelle in der Planungsgrundlage dar.

2. Unzureichender Abstand zur Wohnbebauung

Die Fläche KEH 47 weist einen Abstand von weniger als 1000 Metern zur nächstgelegenen geschlossenen Wohnbebauung auf. Nach Art. 82a der Bayerischen Bauordnung ist jedoch ein Mindestabstand von 1000 Meterngesetzlich vorgeschrieben. Die Einhaltung dieses Abstands ist unerlässlich, um negative Auswirkungen wie Schallemissionen, Schattenwurf und optisch bedrängende Wirkung auf die Anwohner zu vermeiden.

3. Natur- und Artenschutz

Die Fläche KEH 47 ist laut aktuellem Stand als Bannwald und Klimaschutzwald ausgewiesen. Jegliche Rodung oder Umnutzung stünde im klaren Widerspruch zum Bayerischen Waldgesetz und den Klimazielen der Staatsregierung. Zusätzlich handelt es sich um einen bekannten Lebensraum streng geschützter Arten wie Uhu und Wanderfalke, was die Fläche auch aus artenschutzrechtlicher Sicht klar disqualifiziert.

4. Mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung

Die Planungen wurden nicht transparent kommuniziert. Eine frühzeitige, offene Einbindung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist nicht erfolgt. In der Folge hat sich ein breiter Widerstand in der örtlichen Bevölkerungentwickelt, der bis heute anhält. Für ein Projekt dieser Größenordnung ist gesellschaftlicher Konsens eine grundlegende Voraussetzung, die hier klar nicht gegeben ist.

5. Militärische Belange

Aus den vorliegenden Tekturkarten ergibt sich, dass sich die Fläche KEH 47 im Bereich potenziell relevanter militärischer Interessen befindet – analog zu den bei Bad Abbach ausgeschlossenen Flächen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Fläche trotz vergleichbarer Lage nicht ebenfalls ausgeschlossen wurde. Hier besteht weiterer Klärungsbedarf im Hinblick auf die Flugsicherheit und militärische Nutzung.

6. Unzureichende Windhöffigkeit

Abschließend möchten wir auf einen grundlegenden technischen Aspekt hinweisen: Laut Angaben des Planungsverbands selbst handelt es sich bei der Fläche KEH 47 um ein Gebiet mit geringer Windhöffigkeit. Damit fehlt bereits die physikalische Grundlage für einen wirtschaftlichen und energiepolitisch sinnvollen Windparkbetrieb. Es widerspricht dem Anspruch eines effektiven und verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Ressourcen, eine derart windschwache Fläche überhaupt als Vorranggebiet auszuweisen.


Fazit:

Die Stadtratsfraktion der Freien Wähler Kelheim lehnt die Aufnahme der Fläche KEH 47 „nördlich Schultersdorf“ in den Regionalplan entschieden ab. Die Fläche ist aus denkmalpflegerischen, naturschutzfachlichen, rechtlichen, militärischen, technischen und gesellschaftlichen Gründen nicht geeignet.

Wir fordern den Planungsverband Regensburg nachdrücklich auf, die Fläche KEH 47 aus dem Entwurf des sachlichen Teilabschnitts „Windenergie“ ersatzlos zu streichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dennis Diermeier
2. Bürgermeister der Stadt Kelheim
für die Stadtratsfraktion der Freien Wähler Kelheim